Sie haben die Provision noch nicht an den Makler überwiesen

  1. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob der Ihnen berechnete Anteil korrekt ist. Bitte beachten Sie hierzu:
  2. Sie müssen erst bezahlen, wenn Ihnen der Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat. Sie müssen nur maximal die Höhe bezahlen, die auch der Verkäufer überwiesen (und berechnet bekommen) hat. Wurde z.B. im Nachhinein mit dem Verkäufer eine Herabsetzung vereinbart oder war von vornherein ein anderer Betrag vereinbart müssen Sie nur diese Summe überweisen. Die gesamte Maklerprovision muss im Verhältnis 50:50 zwischen Verkäufer und Ihnen als Käufer aufgeteilt werden. Sie müssen keinen höheren Anteil übernehmen.